Gemeinde, das sind wir > Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist der gesetzliche Vermögensverwalter der Kirchengemeinde.
In erster Linie werden die kirchlichen Vermögen, wie kircheneigene Gebäude, verwaltet. Hierzu zählen die Kirche, das Pfarrhaus, die Vikarie, das Küsterhaus, der Kindergarten und auch unser neues Jakobushaus (Pfarrhaus). Außerdem werden auch die sonstigen Liegenschaften, wie land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, verwaltet.

Im Kirchenvorstand sind 9 Mitglieder, die von den Gemeindemitgliedern alle 3 Jahre, jeweils 4 Personen im Wechsel für 6 Jahre, gewählt werden. Der Pfarrer gehört kraft Gesetzes dem Vorstand immer an. Der stellvertretende Vorsitzende wird vom Kirchenvorstand jeweils gewählt.
Dem Kirchenvorstand gehören an: